9 öffentlichen Interesses entgegen dem Gesetzeswortlaut einzig auf die gegen den Beschwerdeführer sprechenden Punkte zu beziehen und diesen absolutes Gewicht beizumessen, keine Interessenabwägung dar. 21.5 Unter Hinweis auf die Berichte des D.________(Spital) vom 24. März 2025 (pag. 92 ff.) und der E.________(Klinik) vom 1. April 2025 (pag. 102) führte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. April 2024 (recte: 10. April 2025) (pag. 88 f.) aus, dass er nach einem Schlaganfall im Januar 2025 schwere kognitive Störungen habe.