Eine Inhaftierung wäre eine äusserst schwere, nicht zu unterschätzende Bürde für die psychische Gesundheit des Beschwerdeführers. In Verbindung mit seiner gesundheitlichen Verfassung – namentlich der beträchtlichen Wahrscheinlichkeit, im Falle psychischer Extremsituationen schwere irreversible körperliche Schäden wie etwa Hirnschäden zu erleiden – sei somit davon auszugehen, dass ein Freiheitsentzug eine besondere, ernsthafte Gefahr für seine Gesundheit und sein Leben darstelle. Gestützt auf die Erkenntnisse von Dr. med.