21.2 Demgegenüber brachte der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Beschwerde vom 16. September 2024 (pag. 1 ff.) im Wesentlichen vor, dass er seit Jahren mit verschiedensten körperlichen sowie insbesondere psychischen Beschwerden kämpfe. Er habe zahlreiche Traumata erlitten und leide nicht nur an einem chronischen Schmerzsyndrom, sondern auch an einer rezidivierenden depressiven Störung sowie an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung.