__ (Spital) und insbesondere der I.________ (Station) der universitären psychiatrischen Dienste würden zudem konkrete und angemessene Alternativen für die Unterbringung und Behandlung von hochsuizidalen Inhaftierten existieren. Den gesundheitlichen Einschränkungen des Beschwerdeführers könne im Strafvollzug also sowohl in psychischer als auch in körperlicher Hinsicht Rechnung getragen werden. Sollte der Vollzug aus medizinsicher Sicht nicht (mehr) vertretbar sein, könne der Vollzug zudem jederzeit unterbrochen werden.