4 13. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 15. April 2025 (pag. 108) auf die ihr mit Verfügung vom 14. April 2025 (pag. 104 f.) gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme, die SID reichte ihrerseits mit Schreiben vom 2. Mai 2025 innert erstreckter Frist ihre Vernehmlassung ein (pag. 113 ff.).