12. Mit Eingabe vom 10. April 2024 (recte: 10. April 2025) reichte Rechtsanwalt B.________ einen Austrittsbericht des D.________ (Spital) vom 24. März 2025 (pag. 92 ff.) sowie eine Bestätigung der Verhandlungsunfähigkeit des Beschwerdeführers der E.________ (Klinik) vom 1. April 2025 (pag. 102) ein und beantragte, diese Dokumente zu den amtlichen Akten zu erkennen, den Entscheid der Vorinstanz aufzuheben und die Sache zurückzuweisen bzw. reformatorisch zu entscheiden, dass der Vollzug der Strafe auf unbestimmte Dauer aufgeschoben werde (pag. 88 f.).