4. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und der Beschwerdeführer sei während der Rechtshängigkeit des vorliegenden Beschwerdeverfahrens nicht zum Strafantritt aufzubieten (vorsorglicher Aufschub Strafvollzug); unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. 8.1 % MWST.