1 sei der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 12. August 2024, 2024.SIDGS.376, aufzuheben und die Sache zu einer Neubeurteilung unter Beachtung der Auffassung des Gerichts an die Vorinstanz zurückzuweisen; 3. Eventualiter zu Ziff. 1 sei der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 12. August 2024, 2024.SIDGS.376, aufzuheben, das Gesuch um Vollzugsaufschub des Beschwerdeführers vom 18. April 2024 gutzuheissen und der Vollzug der Strafe gemäss Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Juni 2019 (SK 18 205) auf unbestimmte Dauer aufzuschieben; 4.