3 2. Eventualiter zu Ziff. 1 sei der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 12. August 2024, 2024.SIDGS.376, aufzuheben und die Sache zu einer Neubeurteilung unter Beachtung der Auffassung des Gerichts an die Vorinstanz zurückzuweisen; 3. Eventualiter zu Ziff.