1 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 12. August 2024, 2024.SIDGS.376, sei aufzuheben, der Beschwerdeführer sei vorläufig nicht zum Strafantritt aufzubieten und die Sache zur rechtsgenüglichen Feststellung des Sachverhalts im Sinne der untenstehenden Erwägungen (Durchführung einer vertrauensärztlichen Untersuchung und Abklärung des Vorhandenseins einer konkreten Vollzugseinrichtung, deren medizinisches Angebot den konkreten gesundheitlichen Bedürfnissen des Beschwerdeführers genügt) und hiernach