Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben, das Gesuch um Vollzugsaufschub gutzuheissen und der Vollzug der Strafe auf unbestimmte Dauer aufzuschieben (amtliche Akten SID, pag. 7 ff.). Mit Beschwerdevernehmlassung vom 26. Juni 2024 beantragten die BVD die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde (amtliche Akten SID, pag. 19 ff.). Mit Eingabe vom 29. Juli 2024 reichte der Beschwerdeführer seine Schlussbemerkungen ein (amtliche Akten SID, pag. 25 f.). Die SID wies die Beschwerde mit Entscheid vom 12. August 2024 ab (amtliche Akten SID, pag. 27 ff.).