7. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. Juni 2024 Beschwerde bei der SID. Er beantragte im Wesentlichen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben, er sei vorläufig nicht zum Strafantritt aufzubieten und die Sache sei zur rechtsgenüglichen Feststellung des Sachverhalts und hiernach Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben, das Gesuch um Vollzugsaufschub gutzuheissen und der Vollzug der Strafe auf unbestimmte Dauer aufzuschieben (amtliche Akten SID, pag.