4. Mit Schreiben vom 24. Juli 2023 stellte der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen erneut ein Gesuch um Aufschub des Strafvollzugs (amtliche Akten BVD, pag. 816 ff.). Nach Eingang der notwendigen Unterlagen, wonach der Beschwerdeführer notfallmässig operiert werden musste, hiessen die BVD den Antrag auf Voll- 2 zugsaufschub am 16. August 2023 gut und boten ihn gleichzeitig für den Strafantritt per 4. September 2023 auf (amtliche Akten BVD, pag. 819 ff.).