2. Mit Aufgebots- und Vollzugsverfügung vom 24. Februar 2020 wurde der Beschwerdeführer von den BVD per 6. April 2020 erstmals zum Haftantritt aufgeboten (amtliche Akten BVD, pag. 497 ff.). Mit Gesuch vom 8. März 2020 beantragte der Beschwerdeführer die Verbüssung der Strafe in der besonderen Vollzugsform der elektronischen Überwachung bzw. des Electronic Monitoring (amtliche Akten BVD, pag. 506 ff.). Nach diversen sachverhaltlichen und medizinischen Abklärungen, weiteren Eingaben seitens des Beschwerdeführers sowie eines Wechsels seines Rechtsvertreters (vgl. amtliche Akten BVD, pag.