I. Prozessgeschichte 1. Mit Urteil vom 19. Juni 2019 erklärte das Obergericht des Kantons Bern A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) schuldig der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und verurteilte ihn unter anderem zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 10. August 2007 (SK 18 205; amtliche Akten Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern [nachfolgend BVD], pag.