Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Fahrens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand, Verletzung der Verkehrsregeln und einer Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 100.00 und zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt. Die Vorinstanz erwog, dass die Täterkomponenten neutral zu gewichten seien, insbesondere seien die Vorstrafen nicht straferhöhend zu berücksichtigen, da keine zielgerichtete und wiederholte Auflehnung gegen bestimmte Rechtsnormen erblickt