Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Er wurde am 28. September 2015 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Fahrens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand sowie Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 90.00 und einer Busse von CHF 900.00, am 20. Juni 2019 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Ju- ra-Seeland wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes sowie Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 100.00 und am 23. November 2020 durch die Regionale