Damit konnte die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie der Stadt Bern nicht mehr von einem leichten Fall ausgehen, weswegen sie eine Strafanzeige einreichte und auf eine blosse Verwarnung verzichten durfte. Das Verhalten des Beschuldigten liess klar erkennen, dass er seine Dienstpflichten bewusst und dauerhaft verweigern wollte, womit weder von einem geringfügigen Verschulden noch von einer 9 günstigen Prognose für künftiges dienstkonformes Verhalten ausgegangen werden konnte.