O., S. 117). In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 27. März 2023 erklärte der Beschuldigte mit Verweis auf einen früheren Rechtsstreit mit «der Illegal- Betrügerisch-, terroristischen Firma Namens Schweiz» seinen Pflichten nicht mehr nachkommen zu wollen. Er ersuchte um Angabe eines Termines, damit er seine Dienstausrüstung zurückgeben könne (pag. 3). Damit konnte die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie der Stadt Bern nicht mehr von einem leichten Fall ausgehen, weswegen sie eine Strafanzeige einreichte und auf eine blosse Verwarnung verzichten durfte.