6 der Geschäftsstelle Zivilschutz vom 21. Dezember 2022 hatte und diesem bewusst keine Folge leistete (pag. 11 Z. 22 ff., 43 ff. und 47 ff. sowie pag 194 Z. 7 ff. und 11 ff.). Zur Begründung führt der Beschuldigte an, dass er sich aufgrund diverser Führerscheinentzüge und damit verbundener Verfahren, in denen angeblich seine Rechte verletzt worden seien, dem Staat gegenüber nicht mehr verpflichtet fühle (pag. 3, 11 Z. 22 ff., 194 Z. 11 ff.).