4 f.); - Schriftliche Stellungnahme des Beschuldigten vom 27. März 2023 (pag. 3); - Strafanzeige der ZSO Bern plus vom 6. Juli 2023 (pag. 1) - Aussagen des Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 31. August 2023 (pag. 10 ff.); - Einsprache gegen den Strafbefehl vom 10. Oktober 2023 (pag. 24 ff.); - Aussagen des Beschuldigten anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 193 ff.). Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel wird an dieser Stelle verzichtet. Diese werden im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung durch die Kammer aufgegriffen.