14. Beweismittel Die Vorinstanz hat aufgrund des unbestrittenen Sachverhaltes darauf verzichtet, die Beweismittel aufzuführen. Der guten Ordnung halber werden diese kurz aufgelistet. Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer demnach namentlich die Folgenden vor: - Dienstanzeige zum Zivilschutzeinsatz vom 8. Dezember 2022 (pag. 6); - Aufgebot zum Zivilschutzeinsatz vom 21. Dezember 2022 (pag. 4 f.); - Schriftliche Stellungnahme des Beschuldigten vom 27. März 2023 (pag. 3); - Strafanzeige der ZSO