12. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 6. Oktober 2023, welcher vorliegend als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er dem Aufgebot zur B.________ (Einsatzbeschrieb) wissentlich und willentlich keine Folge geleistet habe (pag. 22).