Das Verfahren sei am 19. Oktober 2023 an die Vorinstanz überwiesen worden. Die Vorladung zur Hauptverhandlung erfolgte innert fünf Monaten, wobei die Verzögerung auf die Priorisierung von Haftfällen, anderen älteren Fällen und aufgrund des Umzuges der Vorinstanz zurückzuführen sei. Die Hauptverhandlung habe rund acht Monate nach Eingang des Verfahrens beim Gericht stattgefunden, was sogar für unkomplizierte Fälle unterdurchschnittlich sei.