je mit Hinweisen). Da Verzögerungen im Strafverfahren nicht geheilt werden können, hat das Bundesgericht aus der Verletzung des Beschleunigungsgebots Folgen im Bereich der Strafe abgeleitet. Am häufigsten führt die Verletzung des Beschleunigungsgebots zu einer Strafreduktion, manchmal zum Verzicht auf Strafe oder, als ultima ratio, zur Einstellung des Verfahrens (BGE 143 IV 373 E. 1.4.1; Urteil des Bundesgerichts 7B_279/2022 vom 24. Juni 2024; je mit Hinweisen). Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Urteil ausdrücklich festzuhalten.