7. Vorbemerkungen Verfahrensgegenstand bildet die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen Widerhandlung gegen das BZG. Der Beschuldigte macht sinngemäss geltend, verschiedene frühere Verfahren vor den Strafverfolgungsbehörden, dem Betreibungsamt sowie der Administrativbehörden seien nicht rechtskonform abgelaufen. Insbesondere rügt er eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, eine einseitige Beweisabnahme sowie Verstösse gegen die Strafprozessordnung und die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) (vgl. pag. 11 Z. 22 ff., 97 ff., 238, 268).