5. Anträge der Parteien Der Beschuldigte beantragt sinngemäss, er sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (BZG; SR 520.1) freizusprechen, die Kosten des Strafverfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und ihm sei eine angemessene Entschädigung zuzusprechen (pag. 196, 268).