Mit Eingabe vom 29. November 2024 reichte der Beschuldigte weitere Unterlagen zu den Akten (pag. 362). Mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 wurde davon Kenntnis genommen (pag. 388 f.). 2 4. Oberinstanzliche Beweisergänzung Von Amtes wegen wurde ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 12. November 2024; pag. 262 ff.) eingeholt.