1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 27. Juni 2024 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (Berufungsführer/Beschuldigter; nachfolgend Beschuldigter) wegen Widerhandlung gegen das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, begangen vom 14. bis 15. Februar 2023 in Bern durch Nichtbefolgen des Zivilschutzaufgebots, schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte ihn die Vorinstanz zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 450.00, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'700.00 (pag. 198 ff.).