Vielmehr wird darin vorgebracht, dass regelmässige Kontrollen an einem spezialisierten neuromuskulären Zentrum indiziert seien, wo die etablierten medikamentös-symptoma- tischen und die physikalischen Therapien sowie die angepassten Hilfsmittel stetig reevaluiert und Nachuntersuchungen im Falle autonomer Mitbeteiligung aufgegleist werden müssten (amtliche Akten SK 24 3, pag. 31). Solche Kontrollen sind im Heimatland des Beschwerdeführers möglich, so dass allfälligen neurologischen Ausfällen ebenso vorgebeugt werden kann.