4. Mai 2017, E. 4.4.4) und ergibt sich nicht zuletzt aus den vom Beschwerdeführer eingereichten ärztlichen Schreiben. So hält Dr. med. C.________ im Bericht vom 21. Dezember 2023 fest, der Beschwerdeführer erlebe seinen Schlaf mit CPAP als deutlich erholsamer und die ursprünglich bestandene, störende Tagesschläfrigkeit