30). Darauf kann mit Blick auf die weiteren ärztlichen Schreiben, die aus Fachkreisen betreffend CPAP/APAP-Geräten und Stromunterbrüchen im Internet publizierten Artikel (vgl. statt vieler: www.medinside.ch/was-passiert-bei-strommangel-mit-dem- apnoe-geraet-20221005; http://schlafapnoe.de/blog/cpap-stromausfall; letztmals abgerufen am 22. März 2024) sowie die Tatsache, dass es dem Beschwerdeführer zwischen September 2015 und Dezember 2020, mithin während mehr als fünf Jahren, offenbar möglich war, die CPAP/APAP-Therapie auszusetzen, ohne sich dabei in unmittelbarer Lebensgefahr zu befinden (vgl. amtliche Akten MIDI, pag. 285), nicht abgestellt werden.