Der Beschwerdeführer stellt sich hingegen auf den Standpunkt, er sei auf eine lückenlose Stromversorgung angewiesen, was im Kosovo nicht gewährleistet sei, und deshalb erst gewisse Vorkehrungen getroffen werden müssten, andernfalls eine grosse Gefahr für ihn bestünde. Die theoretische Möglichkeit einer allfälligen unzuverlässigen Stromversorgung in der Heimat des Beschwerdeführers stellt indes keinen hinreichenden Grund dar, um den Vollzug der rechtskräftigen Landesverweisung aufzuschieben. Zwar trifft zu, dass Dr. med. C.________ in seinem Arztbericht vom 21. Dezember 2023 festhält, die Erkrankung des Beschwerdeführers bedürfe zwingend einer lückenlosen CPAP-Therapie.