Diese Aussage bedeute indes nicht, dass die Therapie lebensnotwendig wäre, sondern dass dadurch der Schlaf des Beschwerdeführers und damit sein allgemeines Wohlbefinden verbessert werden könne. Erst nach einer gewissen Zeit könne ein unbehandeltes OSAS zu Herz- Kreislauf-Krankheiten führen. Beim Beschwerdeführer sei die APAP-Therapie im Übrigen zwischen September 2015 und Dezember 2020 ausgesetzt worden, nachdem sie im Anschluss an die Erstdiagnose (Dezember 2013) in Angriff genommen worden sei.