ernsthaften, rapiden und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustands ausgesetzt würde, die intensives Leiden oder eine wesentliche Verringerung der Lebenserwartung nach sich zöge. Es verhalte sich vielmehr so, dass der Weiterführung der hierzulande im Dezember 2020 (wieder) begonnenen APAP-Therapie im Kosovo keine unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen würden. Keine andere Einschätzung würden allfällige Stromausfälle im Kosovo rechtfertigen, mit welchen der Beschwerdeführer wegen seines Angewiesenseins auf das strombetriebene APAP-Gerät eine «erhebliche Todesgefahr» begründe.