Unter Verweis auf die einschlägigen theoretischen Grundlagen erwog die Vorinstanz sodann, beim mittelgradigen obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) handle es sich nicht per se um eine lebensbedrohende Krankheit. Ihre Behandlung mittels einer CPAP-Therapie mit regelmässigen medizinischen Kontrollen sei auch im Kosovo gewährleistet, sei es in der Universitätsklinik in Pristina, in Regionalspitälern oder in privaten Arztpraxen, welche viele Ärzte neben ihrer Tätigkeit in staatlichen Spitälern betreiben würden.