Konkret mache er geltend, ein Vollzug der Landesverweisung bedeute im jetzigen Zeitpunkt eine konkrete und erhebliche Gefährdung seiner Gesundheit. Er leide an einer obstruktiven Schlafapnoe (Erstdiagnose im Dezember 2013), welche mit einem APAP-Gerät behandelt werde, und mache geltend, weil die regelmässige Versorgung des APAP-Gerätes mit Strom im Kosovo nicht gewährleistet sei, begebe er sich im Falle einer dauerhaften Rückkehr in eine «erhebliche Todesgefahr».