Der zurzeit behandelnde Arzt, Dr. med. C.________, sehe eine Gefahr für lebensbedrohende kardiovaskuläre Erkrankungen, welche ohne weiteres zum Tod führen könnten. Dies werde auch von Dr. med. D.________ bestätigt. Weiter führt der Beschwerdeführer aus, er müsse auch wegen neurologischer Erkrankungen, welche derzeit justiert werden müssten, in ständiger Behandlung sein. Diese Behandlung sei nicht abgeschlossen und bei einer Ausreise bestehe die Gefahr schwerer neurologischer Ausfälle, welche bis zum Tod führen könnten. Der sofortige Vollzug der Landesverweisung stelle damit eine konkrete grosse Gefahr für sein Leben dar.