10. Der Beschwerdeführer verzichtete mit Schreiben vom 15. Februar 2024 auf weitere Bemerkungen (amtliche Akten SK 24 3, pag. 56 f.), was mit Verfügung vom 16. Februar 2024 zur Kenntnis genommen wurde. Gleichzeitig wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet, die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (amtliche Akten SK 24 3, pag. 59 f.). II.