2. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 28. Juli 2023 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID; nachfolgend Vorinstanz) Beschwerde und beantragte, den Vollzug der Landesverweisung infolge konkreter und erheblicher Gefährdung der Gesundheit aufzuschieben sowie der Beschwerde die aufschiebende Wirkung beizugeben (amtliche Akten MIDI, pag. 278 ff.; amtliche Akten SID, unpaginiert).