MIDI, pag. 200). Mit Verfügung vom 28. Juni 2023 verfügte der Migrationsdienst des Kantons Bern (nachfolgend MIDI) mangels Gründe für einen Aufschub die Vollstreckung der rechtskräftigen Landesverweisung und forderte den Beschwerdeführer auf, die Schweiz bis zum 31. August 2023 selbstständig zu verlassen (amtliche Akten MIDI, pag. 268 ff.).