5. Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil und die von ihm erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. c und h sowie Abs. 3, 4 und 6 DNA-Profil-Gesetz). 6. Mündlich eröffnet und begründet:  dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________  Rechtsanwältin D.________  der Generalstaatsanwaltschaft