4. Dem Fachbereich Digitale Forensik (FDF) der Kantonspolizei Bern wird der Auftrag zur Löschung sämtlicher elektronisch sichergestellten und als Archivkopien gespeicherten Daten sowie zur Vernichtung der damit zusammenhängenden Originaldaten- 102 träger nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils erteilt (FDF- Nr. ________ [Computer] und FDF-Nr. ________ [Mobilgeräte]).