2. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ für das Vorverfahren und das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von CHF 24'131.05 (inkl. 3/5 Beschwerdeverfahren BK 21 247) zurückzuzahlen sowie Rechtsanwalt B.________ die entsprechende Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 8'008.70 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 a StPO). 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: