1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Fürsprecherin G.________ für das Vorverfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 2'059.85 zurückzuzahlen sowie Fürsprecherin G.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 511.60 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 a StPO).