4 SIS-Verordnung-Grenze. Er wird mit vorliegendem Urteil der versuchten Schändung, der qualifizierten Vergewaltigung, der qualifizierten sexuellen Nötigung (mehrfach), der Gefährdung des Lebens, der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, des Hausfriedensbruchs und der Pornografie schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 9.5 Jahren verurteilt sowie für 12 Jahre des Landes verwiesen. Insofern liegen eine nationale Ausschreibung, die auf einer Entscheidung der zuständigen Instanz beruht, und Anlasstaten im Sinne von Art. 24 Ziff. 2 Bst. a i.V.m. Art. 24 Ziff. 1 Bst. a SIS-Verordnung-Grenze vor.