1713), so dass die Besprechung mit der Mandantin vom 29. Februar 2024 bereits abgegolten ist. Die oberinstanzliche Schlussbesprechung wurde zweimal fakturiert («entretien final» und «examen des considérants écrits du jugement»). Der für persönliche Klientenkontakte fakturierte Aufwand von 3.5 Stunden wird um 2 Stunden auf pauschal 1.5 Stunden gekürzt.  Vorbereitung Berufungsverhandlung inkl. Aktenstudium: Für die Vorbereitung Berufungsverhandlung inkl. Aktenstudium erscheinen (wie bei Rechtsanwältin D.________) 6 Stunden als angemessen.