93 Stunden entschädigt wurden (pag. 1733). Die fakturierten 1.5 Stunden werden nicht entschädigt.  04./05.03.2025: Für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung erscheinen (wie bei Rechtsanwältin F.________) 6 Stunden als angemessen. Der fakturierte Aufwand von 8 Stunden wird um 2 Stunden gekürzt.  06./10.03.2025: Für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung und der Urteilseröffnung inkl. Wartezeit werden 8 Stunden vergütet.  10.03.2025: