Korrespondenz mit Gericht: Die fakturierten 0.08 Stunden für «Terminumfrage» sind als administrative Arbeiten im Stundenansatz enthalten und nicht separat zu vergüten (Ziff. 1.1 Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts vom 20. Januar 2025). • Gerichtsverhandlung: Für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung und der Urteilseröffnung inkl. Wartezeit werden 8 Stunden entschädigt. Nach dem Ausgeführten werden die geltend gemachten 30.58 Stunden (inkl. Teilnahme an Gerichtsverhandlung) um 7.33 Stunden gekürzt. Rechtsanwalt B.__