92 • Schriftliche Korrespondenz mit Klient: Das blosse Weiterleiten von Unterlagen ist als administrative Arbeit im Stundenansatz enthalten und daher nicht separat zu vergüten (Ziff. 1.1 Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts vom 20. Januar 2025). Der fakturierte Aufwand von 3.83 Stunden wird um 1.33 Stunden auf pauschal 2.5 Stunden gekürzt.